Existenzgründung - Mögliche Praxispartnerschaften
Die richtige Wahl der Praxisform wird oftmals unterschätzt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterscheiden wir:

  • Die Praxisgemeinschaft
  • Die Gemeinschaftspraxis
  • Die Apparategemeinschaft (Laborgemeinschaft)
  • Die Arzt GmbH
  • Das Medizinische-Versorgungs-Zentrum (MVZ)
  • Ärztepartnerschaft
  • Praxisverbund

Die häufigsten Formen bei der Praxisübernahme, sind die Praxisgemeinschaft und die Gemeinschaftspraxis.

Die Praxisgemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Ärzten, gleicher oder unterschiedlicher medizinischer Fachrichtungen zur gemeinschaftlichen Nutzung von Personal, Praxiseinrichtungen, oder Räumlichkeiten. Jeder Gesellschafter führt eine eigene Praxis, mit eigener Patientenklientel und Patientendatei, sowie einer eigenen Abrechnung mit der Abrechnungsstelle (KZV, KV).

Die Gemeinschaftspraxis ist die wohl am meisten verbreitetet  Form der juristischen Praxisform. Es handelt sich um den Zusammenschluss zweier oder mehrerer Zahnärzte, die in gemeinsamen Räumen, gemeinsame Patienten, auf gemeinsame Rechung behandeln – unter einem Namen.

Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Die Zukunft liegt in der Kooperation
Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 28-29 vom 17.07.2006